Hallo!
Ich habe letztes Jahr im Mai einen Anteil der NK Abrechnung von 2008 gezahlt, da diese m.E. falsch berechnet war (es kamen Forderungen für 2007 vor, obwohl ich erst im Dezember 2007 eingezogen war). Der Vermieter meldete sich erst gar nicht, bis wir dann im Oktober bei einem Treffen über die Sache gesprochen haben. Er sagte, es handle sich lediglich um einen Tippfehler und er würde mir die korrigierte Version der NK Abrechnung 2008 erneut zusenden. Die korrigierte Fassung habe ich nun im Juli 2010 erhalten, zusammen mit der NK Abrechnung von 2009.
Ist dies rechtens? Ist hier nicht die Frist von 12 Monaten der NK Abrechnung überschritten oder wird dies hinfällig, dadurch, dass ich die Rechnung Mai 2009 bereits erhalten hatte, wenn auch falsch? Der Vermieter hatte immerhin 7 Monate die Korrektur vorzunehmen...
Die Abrechnung kann, wenn sie formell ordnungsgemäß innerhalb der 12-monatigen Frist dem Mieter übersandt wurde auch nach Fristablauf noch korrigieren, wenn inhaltliche Fehler vorhanden sind. Er kann also auch nach Fristablauf noch Nachforderungen stellen, wenn die Nachforderung auf inhaltlichen Fehlern beruht. BGH (Urteil vom 17.11.2004 Az: VIII ZR 115/04).
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In einer weiteren Entscheidung vom 12.05.2010 zur Betriebskostenabrechnung wurde darauf verwiesen, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 S. 4 immer ausgeschlossen sind, wenn seit der Abrechnung des Vermieters 12 Monate vergangen sind, auch wenn der Mangel der Betriebskostenabrechnung bereits bei früheren Abrechnungen aufgetreten und gerügt worden war.